Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen oder möchten mehr über bestimmte Themen erfahren? In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu einer Vielzahl von Themen – von der Vertragsbildung über die Stromrechnung bis hin zur Internet-Verbindung. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen.
Mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes per 1. Januar 2008 ist neu die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) für die Beurteilung der Preise von Endkunden zuständig. Die endigo Energie AG hat der Elcom ihre Preise gesetzeskonform bekannt gegeben, was die Elcom entsprechend bestätigt hat. In allen Kundenkategorien ist dem Endkunden ein einheitlicher und für alle Kunden gleicher Preis pro kWh in Rechnung zu stellen. In der Regel ist das Verhältnis des Aufwandes in Bezug auf die anschliessend umgesetzte Energie bei Ferienwohnungen im Vergleich zu ganzjährig bewohnten Liegenschaften erheblich grösser, bedingt durch einen niedrigeren Energieumsatz und somit eine reduzierte Netznutzung. Die Verrechnung der im Netz entstandenen Kosten basiert auf der transportierten Energiemenge. Daher ist es von Bedeutung, ob eine Liegenschaft als Wohnsitz oder nur ferienhalber benutzt wird. Da Ferienhäuser mindestens den gleichen Aufwand aus Sicht der Netzinstallationen verursachen, aber wesentlich weniger Energie pro Jahr als ein normaler, ganzjährig bewohnter Haushalt beziehen, ist die Verrechnung einer höheren Grundpauschale gerechtfertigt. Auch das Stromversorgungsgesetz lässt für diesen Fall die Verrechnung höherer und differenzierter Preise im Bereich der Grundpauschale zu.
Die Präzisionskontrolle unserer Zähler gehört zu unseren laufenden Aufgaben. Unsere Spezialisten respektieren in vollem Umfang das Gesetz der Metrologie und sind unter strengster Aufsicht unserer internen Prozesse sowie des schweizerischen Instituts der Metrologie (METAS), siehe dazu die Internetadresse www.admin.ch.
Alle neuen Zähler müssen vor der Installation doppelt kontrolliert werden. Danach werden sie jeweils innert 5 Jahren im Rahmen einer zusätzlichen Stichkontrolle überprüft. Bei diesen Kontrollen sind die Richtlinien ebenfalls von METAS präzise festgelegt und die Resultate werden entsprechend überwacht. Falls Sie trotzdem den Eindruck haben, dass der bei Ihrem Zähler angezeigte Stromverbrauch fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit, diesen durch eine neutrale Behörde kontrollieren zu lassen. Gemäss Art.29 der Messmittelverordnung des Bundes, die auf der Internetseite www.admin.ch abrufbar ist, gehen die Kosten zu Ihren Lasten, falls die vom Zähler gelieferten Messwerte korrekt sind.
Offnen Sie https://webmail.ewcom.ch und klicken Sie auf "Control Panel". Melden Sie sich dort mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort an. Anschliessend kann das Passwort geändert werden.
Es lässt sich leider nicht verhindern, dass Spammer die eigene E-Mail Adresse verwenden um Spam-Nachrichten zu verschicken. Nichtsdestotrotz sollte regelmässig das E-Mail Passwort geändert werden. Allgemein sollten die Verhaltesregeln der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) des Bundes beachtet werden: mehr erfahren
Mühlebachstrasse 8
3995 Ernen
+41 27 970 13 00
info@endigo.ch
endigo Energie AG
Mühlebachstrasse 8
3995 Ernen
endigo Technik AG
Furkastrasse 5
3984 Fiesch
endigo Technik AG
Sonnenstrasse 7
3900 Brig