Foto

Häufige Fragen

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen oder möchten mehr über bestimmte Themen erfahren? In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu einer Vielzahl von Themen – von der Vertragsbildung über die Stromrechnung bis hin zur Internet-Verbindung. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen.

Das Vertragsverhältnis entsteht mit dem Energiebezug durch den Kunden oder mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Stromnetz.
- Miete der Zähler
- Unterhalt der Zähler
- Ablesung der Zähler
- Fakturierung
- Verwaltung der Datenbank
- Kundendienst

Mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes per 1. Januar 2008 ist neu die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) für die Beurteilung der Preise von Endkunden zuständig. Die endigo Energie AG hat der Elcom ihre Preise gesetzeskonform bekannt gegeben, was die Elcom entsprechend bestätigt hat. In allen Kundenkategorien ist dem Endkunden ein einheitlicher und für alle Kunden gleicher Preis pro kWh in Rechnung zu stellen. In der Regel ist das Verhältnis des Aufwandes in Bezug auf die anschliessend umgesetzte Energie bei Ferienwohnungen im Vergleich zu ganzjährig bewohnten Liegenschaften erheblich grösser, bedingt durch einen niedrigeren Energieumsatz und somit eine reduzierte Netznutzung. Die Verrechnung der im Netz entstandenen Kosten basiert auf der transportierten Energiemenge. Daher ist es von Bedeutung, ob eine Liegenschaft als Wohnsitz oder nur ferienhalber benutzt wird. Da Ferienhäuser mindestens den gleichen Aufwand aus Sicht der Netzinstallationen verursachen, aber wesentlich weniger Energie pro Jahr als ein normaler, ganzjährig bewohnter Haushalt beziehen, ist die Verrechnung einer höheren Grundpauschale gerechtfertigt. Auch das Stromversorgungsgesetz lässt für diesen Fall die Verrechnung höherer und differenzierter Preise im Bereich der Grundpauschale zu.

In bestimmten Fällen ist dies möglich. Es bedarf jedoch der Abklärung und Zustimmung durch die Geschäftsleitung.
Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Meistens sind es die folgenden:
- Änderungen der Gewohnheiten im Verbrauch der Elektrizität
- Installation von neuen, elektrischen Apparaten (z.B. Heizofen, Tiefkühltruhe,...)
- Kältere Aussentemperaturen
Analysieren Sie die verschiedenen Gegebenheiten Ihrer elektrischen Installation. Haben Sie wetter- und/oder temperaturabhängige Verbraucher wie Dachheizungen oder Rampenheizungen? Ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert? Gab es Veränderungen an den Installationen oder neue Verbraucher? Funktionieren alle Verbraucher korrekt oder sind diese bereits veraltet? Sind alle angeschlossenen Verbraucher bekannt? Klären Sie bei Bedarf mit Ihrem Elektroinstallateur sämtliche Unklarheiten der Installation ab. Fehler an Messinstrumenten (z.B. Zähler) sind möglich, jedoch in den seltensten Fällen für einen erhöhten Stromverbrauch verantwortlich.

Die Präzisionskontrolle unserer Zähler gehört zu unseren laufenden Aufgaben. Unsere Spezialisten respektieren in vollem Umfang das Gesetz der Metrologie und sind unter strengster Aufsicht unserer internen Prozesse sowie des schweizerischen Instituts der Metrologie (METAS), siehe dazu die Internetadresse www.admin.ch.


Alle neuen Zähler müssen vor der Installation doppelt kontrolliert werden. Danach werden sie jeweils innert 5 Jahren im Rahmen einer zusätzlichen Stichkontrolle überprüft. Bei diesen Kontrollen sind die Richtlinien ebenfalls von METAS präzise festgelegt und die Resultate werden entsprechend überwacht. Falls Sie trotzdem den Eindruck haben, dass der bei Ihrem Zähler angezeigte Stromverbrauch fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit, diesen durch eine neutrale Behörde kontrollieren zu lassen. Gemäss Art.29 der Messmittelverordnung des Bundes, die auf der Internetseite www.admin.ch abrufbar ist, gehen die Kosten zu Ihren Lasten, falls die vom Zähler gelieferten Messwerte korrekt sind.

Bitte melden Sie diesen online mit dem entsprechenden Formular oder senden Sie uns einen E-Mail.
Das Ablesen der Zähler erfolgt in der Regel einmal jährlich durch Beauftragte des Netzbetreibers. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Zählerstand telefonisch oder schriftlich anzugeben. Das Ablesen der Zählerstände ist erforderlich, um Ihren tatsächlichen Energieverbrauch zu ermitteln. Ein ausserterminliches Ablesen durch den Netzbetreiber ist kostenpflichtig.
Die Energie ist die Menge an kWh, die Sie verbraucht haben und die Netznutzung ist der Transport des Stroms zu Ihnen.
Gemäss der kantonalen Verordnung VREN 2011.
Für eine Installationsanzeige benötigt man:
- Installationsanzeige
- Prinzip-Schema Elektro
- Situationsplan
- Bei Neubauten Grundrissplan vorteilhaft

Für eine Installationsanzeige eines Bauprovisoriums benötigt man:
- Installationsanzeige
- Bestellung für Baustrom bei E-Form Anzeigen
- Prinzip-Schema Elektro
- Situationsplan

Für ein Anschlussgesuch einer elektrischen Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage benötigt man:
- Anschlussgesuch
- Technische Dokumente Wärmepumpe
- Hydraulikschema Heiz- und Warmwasser
- Situationsplan

Für ein Anschlussgesuch einer Energieerzeugungsanlage (EEA) benötigt man:
- Anschlussgesuch
- Technische Dokumente Wechselrichter und Solarmodule
- Konformitätserklärungen Wechselrichter und Solarmodule
- Prinzip-Schema Photovoltaikanlage
- Situationsplan

Für ein Anschlussgesuch zur Beurteilung von Netzrückwirkungen benötigt man:
- Anschlussgesuch
- Technische Dokumente Gerät
- Situationsplan

Für ein Anschlussgesuch eines elektrischen Netzanschlusses:
- Anschlussgesuch
- Grundrisspläne Gebäude
- Situationsplan
Für den Baustromanschluss wird eine Installationsanzeige von einer konzessionierten Elektroinstallationsfirma mit Situationsplan und Prinzip-Schema verlangt. Zudem muss der Rechnungsempfänger auf der Installationsanzeige oder bei Installationsanzeigen, die per E-Form gesendet werden, auf dem Formular «Bestellung Baustrom» unterschreiben.
Für ein Anschlussgesuch für elektrische Wärmepumpe wird folgendes verlangt:
- Der gesamte Heizleistungsbedarf in kW vom ganzen Gebäude
- Die technischen Datenblätter der Wärmepumpe
- Die Angaben der Elektroheizeinsätze
- Das Hydraulikschema Wasser und Heizung
- Situationsplan
Der Hausanschlusskasten sowie der Aussenzählerkasten sind bauseits zu liefern.
Grundsätzlich dürfen Plomben nicht entfernt werden, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt (bspw. Vermeidung eines Brandes oder kurzfristige Behebung eines umfangreichen Fehlers).

Die Plomben können unter folgenden Bedingungen durch geeignetes Fachpersonal entfernt werden:
- Wenn dies vorgängig mit endigo abgesprochen wird.
- Bei Reparaturen oder Störungen ausserhalb der Arbeitszeiten von endigo kann die Meldung am darauffolgenden Tag erfolgen.
Der Zähler darf unter folgenden Bedingungen demontiert werden:
- Durch eine Bewilligung von endigo darf durch den Elektroinstallateur der Zähler demontiert und wieder montiert werden. Der Zähler wird am nächsten Arbeitstag von endigo kontrolliert und wieder plombiert.
- Grundsätzlich werden die Mess- und Tarifapparate nur durch Beauftragte von endigo montiert und demontiert.
KEV steht für kostendeckende Einspeisevergütung. Das revidierte Energiegesetz vom 01.01.2017 schreibt vor, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@endigo.ch mit Ihrer Handynummer. Wir werden Ihr Passwort zurücksetzen sofern wir Sie eindeutig identifizieren können (Sicherheitsfragen am Telefon).

Offnen Sie https://webmail.ewcom.ch und klicken Sie auf "Control Panel". Melden Sie sich dort mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort an. Anschliessend kann das Passwort geändert werden.

Es lässt sich leider nicht verhindern, dass Spammer die eigene E-Mail Adresse verwenden um Spam-Nachrichten zu verschicken. Nichtsdestotrotz sollte regelmässig das E-Mail Passwort geändert werden. Allgemein sollten die Verhaltesregeln der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) des Bundes beachtet werden: mehr erfahren

Die nötigen Informationen finden Sie im Support Bereich.
Sie können sich im endigoTV-Portal registrieren und selbstständig Inserate hochladen. Weitere Informationen finden Sie im Support Bereich.
Wenn Sie eine Speed-Messung mit einem App oder einer entsprechenden Webseite tätigen, wird immer die Verbindung vom Endgerät bis zu einem Test-Server gemessen. Oft ist der Flaschenhals im WLAN anzutreffen. Am besten führen Sie eine solche Messung mit einem PC durch, welcher per LAN Kabel mit dem Router verbunden ist. Weitere Informationen finden Sie im Support Bereich.
Falls Sie WALY.TV nutzen, stellen Sie sicher, dass die WALY.TV Box eingeschaltet ist (LED leuchtet grün) und dass das Fernseh-Gerät auf den entsprechenden HDMI Eingang gestellt ist, an welchem die WALY.TV Box angeschlossen ist.

Falls Sie das Kabel-TV empfangen, stellen Sie sicher, dass das Antennenkabel korrekt mit dem TV Gerät und der Dose verbunden ist. Führen Sie einen automatischen Sendersuchlauf durch, damit alle Sender gefunden werden. Weitere Informationen finden Sie im Support Bereich.